Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Kriterien erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.